Projekttage 2012 am Karls-Gymnasium Stuttgart | Humanistisches Gymnasium mit Hochbegabtenzug

Schule als Staat – Verfassung

Der Staat Monte Karlo hat sich, mit dem Gedanken ein friedliches und gerechtes Miteinander zu gewährleisten, diese Verfassung gegeben. Sie beschreibt die Grundsätze des Staates und seine Organe; allerdings umfasst sie keine Rechtssysteme. Diese Verfassung ist, da das Volk sie sich selbst geschenkt hat, unumgänglich, unveränderlich und unberührbar.

1. Das Volk

  • Das Volk des Staates besteht aus den Bürgern.
  • Jeder Schüler, jeder Lehrer, die Sekretärin, der Schulleiter wird als Bürger bezeichnet.
  • Jeder Bürger hat die gleichen Rechte und Pflichten.
  • Jeder Bürger darf seine parlamentarischen VertreterInnen wählen, eine Partei gründen, sich als Teil der Judikative aufstellen lassen, als König kandidieren oder diesen wählen.

2. Das Parlament

  • Das Parlament des Staates stellt die Legislative dar.
  • Durch das Parlament und dessen Wahl geben die Bürger sich Gesetze und haben jederzeit die Möglichkeit etwas zu verändern.
  • Die Sitze des Parlaments werden über die Wahl per Liste vergeben. (mit 5%-Hürde)
  • Das Parlament hat das Recht Gesetze zu beschließen oder außer Kraft zu setzen; dies gilt nicht für die der Verfassung vorgeschalteten Grundrechte und nicht für die Verfassung selbst.

3. Der Präsident

  • Der Präsident stellt das Oberhaupt der Exekutive dar.
  • Die Parteien entsenden einen Kandidaten in der parlamentarischen Wahlkampf.
  • Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die Auswahl der Minister.

4. Der König bzw. Die Königin

  • Jeder Bürger kann sich aufstellen lassen um das Königsamt einzunehmen.
  • Unter den Kandidaten wird dann eine bestimmte Anzahl ausgelost, welche von Volk gewählt werden.
  • Der König hat eine repräsentative Rolle und muss den Gesetzen zustimmen, die Richter und zusammen mit dem Präsidenten die Minister ernennen.
  • Der König und der Präsident sind vor der Versuchung eines Amtsmissbrauchs ausreichend geschützt.

5. Das oberste Gericht

  • Das oberste Gericht besteht aus mehreren Richtern, welche aus dem Volk stammen.
  • Jeder Bürger ist berechtigt sich als Richter auswählen zu lassen.
  • Aus den Richtern werden mehrere die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts übernehmen, welches sich um die Verfassungsfragen kümmert.